Der bff: Frauen gegen Gewalt e.V. begrüßt das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention als bedeutsamen Meilenstein im Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. #IstanbulKonvention
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, stellt deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, aber auch an die Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen (https://rm.coe.int/1680462535).
Pressemitteilung Nr. 17 – 516 vom 6. Dezember 2017
von Karin Petersen-Nißen
Zusammenschluss von Frauen aus dem Kreis Schleswig-Flensburg und den dazugehörigen Städten präsentieren sich nun 24/7 im Netz auf ihrer neuen Internet-Domain. Dort geben die Verantwortlichen bedürftigen und hilfesuchenden Frauen Rat und Tipps und stehen mit neuer Info parat.
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen bot das Frauenzentrum in Kooperation mit KIK (Kooperations- und Interventionskonzept gegen häusliche Gewalt) verschiedene Aktionen im BBZ Schleswig an.
Kiel, 07.12. 2017 I Am 06.12.2017 hat das Oberverwaltungsgericht in Schles-wig im Berufungsverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vom 20.12.16 für die paritätische Entsendung des Aufsichtsrates der Tou-rismus- und Stadtmarketing GmbH in Husum in allen Punkten bestätigt.
Das Landesgleichstellungsgesetz (§ 15) sieht vor, dass 50 Prozent aller Sitze in den Gremien mit Frauen besetzt werden sollen.