Geschäftsordnung
des Bündnisses für Frauen im Kreis Schleswig- Flensburg

Bündnispartnerinnen

Bündnispartnerinnen können alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen GB`s des Kreises Schleswig-Flensburg werden, die die Leitlinien mittragen.

Ordentliche Vereine und Institutionen können auf Antrag als stimmberechtigtes Mitglied aufgenommen werden. Diese müssen sich dem Bündnis persönlich vorstellen.

Ausscheidende Bündnisfrauen können Beisitzer*innen werden.

Sitzungen

Es gibt vier Sitzungen und einen Klausurtag pro Jahr. Die Sitzungsdauer beträgt in der Regel zwei Zeitstunden.

Verbindliche Teilnahme an den Sitzungen (mind. 3x pro Jahr) wird zugesagt, ansonsten sollte eine Vertretung organisiert werden.

Tagesordnungspunkte werden am Ende des Treffens für das nächste Mal festgelegt.

Das Protokoll, wird von der jeweiligen Protokollantin versendet.

Moderation, Protokollführung, Terminplanung und Tagungsorte werden jeweils in der letzten Sitzung des laufenden Jahres für das kommende Jahr festgelegt.

Die einfache Mehrheit der anwesenden Bündnisfrauen entscheidet.

Pro Institution bzw. Amt gibt es nur eine Stimme. Beisitzerinnen und Gäste können nicht mit abstimmen, sie haben eine beratende Funktion.

Die Geschäftsordnung kann auf Antrag geändert werden.

Mitgliedsbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt 35,00 € pro Mitglied.

Durch den Jahresbeitrag sollen die laufenden Geschäftskosten gedeckt werden.
Der Jahresbeitrag wird durch die amtierende Kassenwartin eingezogen.

Der Kassenbericht erfolgt zum Jahresanfang nach erfolgter Kassenprüfung durch zwei Bündnisfrauen.

Er ist zu zahlen auf folgendes Konto:
Ev. Frauenwerk Schleswig-Flensburg
Evangelische Bank
IBAN DE 85 5206 0410 006 4268 59
BIC GENODEF1EK1

Geschäftsadresse

Bündnis Frau im Kreis Schleswig-Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg
Gleichstellungsbeauftragte
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig

Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Tarp, den 19. März 2002

Geändert am: 21. Januar 2014
Geändert am: 18. Februar 2019
Geändert am 6. Mai 2019 in Handewitt

© Bündnis Frau, gegründet 2002