Notfall-Kinderzuschlag: Informationen für Unternehmen

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Notfall Kinderzuschlag
Quelle: www.bmfsfj.de

Die Corona-Pandemie stellt Familien vor finanzielle Herausforderungen: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern haben aktuell nur noch kleine Einkommen - trotz staatlicher Hilfen. Mit der Anpassung des Kinderzuschlags (KiZ) schützt das Bundesfamilienministerium Familien und Alleinerziehende mit kleinen Einkommen zusätzlich vor den Corona-Folgen.

Auf einen Blick: Der Kinderzuschlag in der Corona-Zeit

Antragstellende müssen seit der Anpassung nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Wenn Familien und Alleinerziehende kein erhebliches Vermögen haben, müssen Sie dazu außerdem keine Angaben mehr machen. Der KiZ unterstützt sie mit bis zu 185 Euro pro Kind. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre Beschäftigten mit folgenden Materialien über den KiZ und weitere Familienleistungen informieren:

Die Materialien können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber per E-Mail an ihre Beschäftigten versenden oder kostenlos für ihre Standorte bestellen - zum Verteilen und Aushängen.

Bundesministerium - Notfall Kinderzuschlag

Arbeitsamt - Onlineantrag

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