Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

 Gesundheit   Gewalt gegen Frauen   von

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwie-genden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Bei der Durchführung der weiblichen Genital-verstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen.

In Deutschland ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung eine Straftat, die mit bis zu 15 Jahren Haftstrafe geahndet wird.

Bundesministerin Franziska Giffey: „Mit dem Schutzbrief hbaben wir ein wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung geschaffen, das den Mädchenberatungsstellen vor Ort und den Mädchen selbst Hilfestellung geben wird.

Was mache ich mit diesem Schutzbrief?

Diesen Schutzbrief können Sie mit in Ihr Herkunftsland nehmen und Ihrer Familie im Herkunftsland zeigen. Er stellt klar, dass die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Er erklärt, dass Ihnen bis zu 15 Jahre Haft drohen, wenn Sie selbst eine weibliche Genitalverstümmelung an Ihrer Tochter durchführen oder wenn eine andere Person eine weibliche Genitalverstümmelung durchführt und Sie dies nicht verhindern oder sogar dabei helfen. Auch kann Ihnen Ihre Einreise nach Deutschland verweigert werden bzw. eine bestehende Aufenthaltserlaubnis erlöschen.

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