Themen

 Gewalt gegen Frauen   von

Das „Bündnis Istanbul Konvention“ befasst sich mit der regionalen Umsetzung der Istanbul Konvention im Kreisgebiet Schleswig-Flensburg.

Mit der Neugründung des Bündnisses Istanbul Konvention zum 01.04.2024 wurde ein weiteres deutliches Zeichen gesetzt, dass Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt im Kreis Schleswig-Flensburg nicht toleriert wird. Damit wird eine klare Position bezogen, sich gegen jegliche Formen von Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt zu verpflichten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt zu verhindern, den Opfern Schutz zu bieten, sie zu beraten und zu unterstützen.
Der Kreistag befürwortete die Gründung des Bündnisses in seiner Sitzung im März 2024.

Mitglieder des Bündnisses sind: Die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreisgebiet:

  • Kreis Schleswig-Flensburg – Corinna Philipsen
  • Stadt Schleswig – Andrea Cunow
  • Amt Kropp-Stapelholm – Andrea Heinrich
  • Stadt Schleswig – Tinka Beller
  • Gemeinde Harrislee – Nelli Schmidt
  • sowie die KIK Koordinatorin des Kreises Schleswig-Flensburg.

 Gesundheit   Gewalt gegen Frauen   von

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwie-genden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Bei der Durchführung der weiblichen Genital-verstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen.

Nur Mut - Broschüre

 Gewalt gegen Frauen   von

Häusliche Gewalt

Umfangreiche Untersuchungen bestätigen, dass in der Bundesrepublik mehr als jede 3. Frau ab ihrem 16. Lebensjahr körperliche und / oder sexuelle Gewalt erlebt.
Das bedeutet, dass für die meisten Frauen der Ort, an dem sie sich sicher und geborgen fühlen sollten, ein Ort der Bedrohung und Gewalt wird.

 Gewalt gegen Frauen   von

Mit dem internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung wird am 6. Februar eines jeden Jahres auf eine der grausamsten Menschenrechtsverletzungen gegen Mädchen und Frauen aufmerksam gemacht.

Weibliche Genitalverstümmelung oder engl. FGM (female genital mutilation) bedeutet die teilweise oder vollständige Entfernung der äußeren Genitalien von Mädchen und Frauen. Sie wird meist an Mädchen bis zum 15. Lebensjahr vorgenommen und erfolgt ohne medizinische Begründung, meist unter unhygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und wird oft mit Rasierklingen, Glasscherben o.ä. durchgeführt.