Was macht die Gleichstellungsbeauftragte?

Die Gleichstellungsbeauftragte (GB) ist für die Gleichberechtigung
zwischen Frauen und Männern da.

Es gibt ein Gleichstellungsgesetz und die GB achtet darauf,
dass es immer eingehalten wird.

Die Gleischstellungsbeauftragte ist für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt SL da, die Probleme haben:   z. B. bei der Kinderbetreuung, der Wohnungssuche, auf der Arbeitsstelle mit Kollegen/innen oder Vorgesetzten.

Sie ist da für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung (im Rathaus), die Probleme haben:  z. B. weil sie ungerecht behandelt werden, Mobbing erfahren, sex. belästigt werden.

Bei Einstellungen ist sie immer dabei und achtet darauf, dass die Gleichberechtigung eingehalten wird, dass immer genügend Frauen zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

In den Sitzungen der Ausschüsse oder der RV achtet sie darauf, dass die Seite der Frauen genügend berücksichtigt wird. Und auch, dass Kinder und Jugendliche ein Mitspracherecht erhalten.

Sie betreut einige Projekte, z. B. im Kriminalpräventiven Rat das Projekt „Plan haben“,  im April den Girls`Day, die Treffen der allein Erziehenden.

Desweiteren ist sie seit 2007 zuständig für die Einhaltung des  Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der Stadtverwaltung.

Stadt Schleswig
Der Bürgermeister
Gleichstellungsstelle