Fachvortrag „101 Jahre Frauenwahlrecht“

Fr., 08. März 2019

Fachvortrag von Frau Geyken vom Archiv der deutschen Frauenbewegung aus Kassel

Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.
Mit diesen knappen Sätzen brachte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918, mitten in den Wirren der Revolution, eine große Wahlrechtsreform auf den Weg: Es wurde hiermit nicht nur das ungleiche preußische Dreiklassenwahlrecht abgeschafft, sondern – und mit einem Federstrich – auch das aktive Frauenwahl- und das passive Frauenstimmrecht eingeführt. Dies bedeutete jedoch keineswegs, dass den deutschen Frauen das Frauenstimmrecht quasi in den Schoss gefallen ist. Das hieße, einen jahrzehntelangen Kampf negieren, den sowohl Einzelfrauen als auch alle Flügel der Frauenbewegung bereits im 19. Jahrhundert begonnen hatten. Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland im November 1918 ist vielmehr als eine Etappe auf dem langen Weg der Demokratisierung zu verstehen, als Prozess, der ungefähr 100 Jahre vor der Einführung begann und auch nicht 1918/19 endete. Denn, wie wir heute wissen, ist nur durch die Möglichkeit, aktiv zu wählen und passiv gewählt zu werden, die Gleichberechtigung der Geschlechter nicht zu erreichen gewesen.

Einlass: 15:30 Uhr
Vortrag:16:00-17:30 Uhr mit Zeit für Diskussion und Fragen

Anmeldung im Frauenzentrum und bei den Gleichstellungsbeauftragten.

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