Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul Konvention (= Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) in Deutschland in Kraft getreten.
Mit dem Beitritt zum Übereinkommen werden umfassende und koordinierte Maßnahmen zur Prävention, Schutz und Beendigung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, sowie deren Strafverfolgung rechtsverbindlich.